Der Flächennutzungsplan
Mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan werden wichtige räumliche Entscheidungen für das gesamte Verbandsgebiet getroffen. Unter anderem wo und wie dicht zukünftig gebaut werden kann, wie sich unsere Infrastruktur entwickeln soll, aber auch welche Freiflächen besonders geschützt werden.
Der Flächennutzungsplan wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs erstellt und ist ein zentrales Instrument für die langfristige Steuerung der Stadtentwicklung. Er bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne, die konkrete Vorgaben für einzelne Bauvorhaben machen.
Im Flächennutzungsplan wird festgelegt, welche Art der Nutzung auf den Flächen zulässig ist, wie zum Beispiel Wohnen, Gewerbe oder Erholung. Auch das Maß der Nutzung wird bestimmt, also etwa, wie viele Wohneinheiten auf einer bestimmten Fläche entstehen können. Zudem sorgt die Behördenbindung dafür, dass die festgelegten Planungsziele von den Mitgliedsgemeinden und anderen öffentlichen Planungsträger*innen bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden.
Was der Flächennutzungsplan nicht festlegt, sind parzellenscharfe Festsetzungen. Es gibt keine detaillierten Vorschriften für einzelne Grundstücke. Zudem hat der Flächennutzungsplan keine Rechtsverbindlichkeit für Grundstückseigentümer*innen. Die Darstellungen im Plan begründen also keine direkten Bauansprüche.
Der Flächennutzungsplan basiert auf zeichnerischen Darstellungen, die im Maßstab 1:25 000 eine Übersicht über die geplante und bestehende Nutzung von Flächen bieten. Verschiedene Bodennutzungen werden farblich gekennzeichnet, zum Beispiel Wohnbauflächen in rot, landwirtschaftliche Flächen in hellgrün. Für Detailinformationen kommen Symbole zum Einsatz. Überlagert wird das Ganze durch nachrichtlich übernommene naturschutzrechtliche Regelungen (zum Beispiel Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete) oder raumrelevante Fachplanungen (zum Beispiel übergeordnete Verkehrs-, Infrastrukturplanungen).
Folgende ergänzende Inhalte werden im Texteil bereitgestellt:
- Begründnung: Erläutert die Inhalte des Plans und dokumentiert Planungs- und Entscheidungsgrundlagen.
- Umweltbericht: Beschreibt den Zustand der Umwelt aus verschiedenen Blickwinkeln und bewertet die Auswirkungen der neuen Bauflächen auf die Umwelt.
- Gebietspässe: Enthalten Hinweise für die weiterführenden Planungen aus Umweltprüfung und Beteiligung sowie Zielvorgaben zur baulichen Dichte
Die öffentliche Beteiligung ist ein zentraler Bestandteil der Flächennutzungsplanung und im Baugesetzbuch verankert. Sie erfolgt in zwei Phasen.
- Frühzeitige Beteiligung: Bürger*innen werden frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. Sie haben die Gelegenheit, ihre Meinungen und Anregungen einzubringen. Die Unterlagen können online oder bei der zuständigen Ortsverwaltung eingesehen werden.
- Öffentliche Auslegung: In dieser Phase wird der Planentwurf, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, öffentlich ausgelegt. Innerhalb eines Monats können Bürger*innen Stellungnahmen abgeben. Auch diese Unterlagen stehen online oder in der Ortsverwaltung zur Verfügung.
Alle eingereichten Stellungnahmen werden im Rahmen des sogenannten Abwägungsprozesses sorgfältig geprüft und dokumentiert. Sie dienen der Verbandsversammlung als Grundlage für ihre Entscheidung. Ziel ist eine transparente und ausgewogene Planung, die sowohl öffentliche als auch private Interessen berücksichtigt.
Über laufende Beteiligungsverfahren, werden Sie hier auf der Seite unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen informiert.
Der aktuelle Flächennutzungsplan 2030 ist seit dem 3. Juli 2021 wirksam. Er bildet die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung und orientiert sich an einem Planungshorizont von etwa 10 bis 15 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können die zukünftigen Bedürfnisse im Verband noch gut eingeschätzt werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Flächennutzungsplan im Rahmen einer Fortschreibung grundlegend überarbeitet, um langfristige Entwicklungen wie Bevölkerungswachstum, Infrastrukturbedarf oder neue planerische Zielsetzungen zu berücksichtigen.
Neben der Fortschreibung gibt es auch die Möglichkeit der Aktualisierung, um den Flächennutzungsplan flexibel zu halten. Aktualisierungen ermöglichen es, auf kleinere, kurzfristige Veränderungen zu reagieren – beispielsweise bei der punktuellen Ausweisung neuer Bauflächen oder der Anpassung an gesetzliche Vorgaben.
So bleiben alle Planungen stets auf dem neuesten Stand, ohne den gesamten Flächennutzungsplan überarbeiten zu müssen.
Durch neue, nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Planungen der Mitgliedsgemeinden, wird der Flächennutzungsplan nach erfolgreichem Durchlaufen eines Einzeländerungsverfahrens immer wieder aktualisiert.
Über laufende Einzeländerungen, die gerade in der Planung sind, werden Sie hier auf der Seite unter der Rubrik Aktuelle Verfahren informiert.