Öffentliche Bekanntmachungen
Wir informieren Sie über wichtige Verfahren und Entscheidungen zur vorbereitenden Bauleitplanung in unseren elf Mitgliedsgemeinden – etwa über Änderungen des Flächennutzungsplans, Öffentlichkeitsbeteiligungen, das Inkrafttreten neuer Pläne und wichtige Fristen.
27. Juni 2026
Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 11. Mai 2026 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennut zungsplanes nach BauGB für folgenden Bereich beschlossen:
KA-Rintheimer Querallee in Karlsruhe-Oststadt
(Sonderbaufläche Kaserne in gemischte Baufläche, Grünfläche, Wald)
Die Einzeländerung wird mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biolo gische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 7. August 2026 im Internet hier auf dieser Seite (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum) zur Einsicht ausgelegt.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechts behelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Karlsruhe, 27. Juni 2026
Johannes Arnold
Verbandsvorsitzender des NVK und Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen
27. Juni 2026
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
LH_Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten
(gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche, Wohnbaufläche in Grünfläche, Landwirtschaftliche Fläche in gewerbliche Baufläche)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 6. Juli 2026 bis einschließlich 7. August 2026 im Internet hier auf dieser Seite (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus ist die Plangrundlage auch in der betroffenen Verwaltung in Linkenheim-Hochstetten ausgelegt und hier auf dieser Internetseite unter Aktuelle Verfahren einsehbar.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de vorgebracht werden.
Karlsruhe, 27. Juni 2026
Johannes Arnold
Verbandsvorsitzender des NVK und Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen
20. Mai 2026
Einzeländerungsverfahren: Erfolgreich abgeschlossen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nachfolgende von der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands beschlossene Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 17. April 2026 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 10. November 2025 beschlossene Einzeländerung
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
(Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Durch diese Bekanntmachung wird die Einzeländerung des Flächennutzungsplanes
wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246 eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch hier auf dieser internetseite unter Wirksame Einzeländerungen einsehbar.
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ettlingen, 20. Mai 2026
Johannes Arnold
Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
11. Mai 2026
Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Einladung zur öffentlichen Sitzung
am Montag, den 11. Mai 2026 um 15.00 Uhr,
findet im Rathaus Ettlingen
eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit folgender Tagesordnung statt:
TOP 1 Verpflichtung Verbandsvorsitzender
mündliche Verpflichtung des Verbandsvorsitzenden des NVK Herrn Oberbürgermeister Johannes Arnold
TOP 2 Jahresabschluss des NVK für das Haushaltsjahr 2025
Feststellung durch die Verbandsversammlung
TOP 3 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
LH „Nußbaumhecken II“ Linkenheim-Hochstetten (gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche, Wohnbaufläche in Grünfläche, Landwirtschaftliche Fläche in gewerbliche Baufläche)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
TOP 4 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-Rintheimer Querallee in Karlsruhe Oststadt (Sonderbaufläche Kaserne in Mischgebiet, Sonderbaufläche Dienstleistung, Grünfläche, Wald, Gewerbe)
Beschluss der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
TOP 5 Klarstellung zur Flächendarstellung Teil-Flächennutzungsplan Windenergie
Beschluss durch die Verbandsversammlung über die Darstellung des Teil-Flächennutzungsplans Windenergie nach dem „Rotor-out“-Prinzip nach § 5 Abs. 4 WindBG.
TOP 6 50 Jahre Nachbarschaftsverband Karlsruhe …auf gute Nachbarschaft
Informationen über die Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2026 zur Kenntnis
Ettlingen, 20. April 2026
Johannes Arnold
Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
05. Januar 2026
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des
Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
EL-S-E002 „Schröcker Tor“ in Eggenstein-Leopoldshafen
(Grünfläche Sportplatz in Sonderbaufläche Wohnheim)
KA-Rintheimer Querallee in Karlsruhe-Oststadt (Sonderbaufläche Kaserne in Mischgebiet, Sonderbaufläche Dienstleistung, Grünfläche, Wald)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026 im Internet hier auf dieser Seite (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus ist die Plangrundlage auch in der betroffenen Verwaltung in Eggenstein-Leopoldshafen ausgelegt und hier auf dieser Internetseite unter Aktuelle Verfahren einsehbar.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können
während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband
Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverbandkarlsruhe.de) vorgebracht werden.
Karlsruhe, 5. Januar 2026
Johannes Arnold
Verbandsvorsitzender des NVK und Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen