Öffentliche Bekanntmachungen
Wir informieren Sie über wichtige Verfahren und Entscheidungen zur vorbereitenden Bauleitplanung in unseren elf Mitgliedsgemeinden – etwa über Änderungen des Flächennutzungsplans, Öffentlichkeitsbeteiligungen, das Inkrafttreten neuer Pläne und wichtige Fristen.
05. Januar 2026
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des
Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
EL-S-E002 „Schröcker Tor“ in Eggenstein-Leopoldshafen
(Grünfläche Sportplatz in Sonderbaufläche Wohnheim)
KA-Rintheimer Querallee in Karlsruhe-Oststadt (Sonderbaufläche Kaserne in Mischgebiet, Sonderbaufläche Dienstleistung, Grünfläche, Wald)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 12. Januar 2026 bis einschließlich 13. Februar 2026 im Internet hier auf dieser Seite (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus ist die Plangrundlage auch in der betroffenen Verwaltung in Eggenstein-Leopoldshafen ausgelegt und hier auf dieser Internetseite unter Aktuelle Verfahren einsehbar.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können
während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband
Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverbandkarlsruhe.de) vorgebracht werden.
Karlsruhe, 5. Januar 2026
Johannes Arnold
Verbandsvorsitzender des NVK und Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen
10. November 2025
Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Einladung zur öffentlichen Sitzung
am Montag, den 10. November 2025 um 15.00 Uhr,
findet im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses
eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit folgender Tagesordnung statt:
TOP 1 Jahresabschluss des NVK für das Haushaltsjahr 2024
Feststellungsbeschluss durch die Verbandsversammlung
TOP 2 Vereinbarung über die Erledigung und Kostenerstattung der Aufgaben des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Beschluss durch die Verbandsversammlung
TOP 3 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
EL-S-E002 „Schröcker Tor“ Eggenstein-Leopoldshafen (Grünfläche Sportplatz in Sonderbaufläche Wohnheim)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
TOP 4 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-Rintheimer Querallee in Karlsruhe Oststadt (Sonderbaufläche Kaserne in Mischgebiet, Sonderbaufläche Dienstleistung, Grünfläche, Wald, Gewerbe)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
TOP 5 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennut-zungsplanes (Einzeländerung)
TOP 6 Teilfortschreibung Regionalplan Wind der Region Nordschwarzwald
Beschluss der Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
TOP 7 Sachstand 50 Jahre NVK (mündlicher Bericht)
TOP 8 Neuwahl des Verbandsvorsitzenden des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und seiner Stellvertretenden für die Amtszeit vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027
TOP 9 Informationen aus der Verwaltung (mündlicher Bericht)
Karlruhe, 20. Oktober 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
22. September 2025
Einzeländerungsverfahren: Genehmigung
Genehmigung von Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nachfolgende von der Verbandsver-sammlung des Nachbarschaftsverbands beschlossene Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:
„Feuerwehr Schöllbronn“ in Ettlingen-Schöllbronn ET-FfG-E001 „Feuerwehrhaus mit DRK-Rettungswache“ ET-W-E001 „Wohnbebauung Moosbronner Straße“ ET-S-E001 „Sonderbaufläche Hinter den Gärten I“ in Ettlingen-Schöllbronn
Beschluss vom 19. Mai 2025, genehmigt am 4. August 2025
KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad-Spielberg
(Landwirtschaft in Fläche Ver- und Entsorgung)
Beschluss vom 18. November 2024, genehmigt am 4. August 2025
RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch, Fläche für Ver- und Entsorgung – Abfall in Fläche für Ver- und Entsorgung – Sonne (Photovoltaik)
Beschluss vom 15. April 2024, genehmigt am 20. August 2025
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch
(Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Beschluss vom 19. Mai 2025, genehmigt am 4. August 2025
Durch diese Bekanntmachung werden die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes wirksam. Die Pläne, die Begründungen und die zusammenfassenden Erklärungen können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246, eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch hier auf dieser internetseite unter Wirksame Einzeländerungen einsehbar.
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Karlsruhe, 22. September 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
14. August 2025
Erste Aktualisierung des Flächennutzungsplanes 2030
Kenntnisnahme durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 die Neubekanntmachen des Flächennutzungsplanes 2030 – erste Aktualisierung nach § 6 (6) BauGB unter Berücksichtigung der genehmigten Einzeländerungen und Berichtigungen beschlossen.
Folgende neun Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 die von der Verbandsversammlung beschlossen und vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt wurden werden in die erste Aktualisierung übernommen:
| Nr. | Name des Gebietes | Größe in ha | Änderung der Nutzungsart |
| ET-VE-E001 | Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch in Ettlingen-Kernstadt und -Bruchhausen | 5,9 | Von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Ver- und Entsorgung, Sonne |
| ET-VE-E002 | Biogasanlage Eiswiese in Ettlingen-Kernstadt | 2,6 | Von Grünfläche, Vereinssonderfläche und Fläche für Ver- und Entsorgung, Abfall und Grünfläche ohne Zweckbestimmung in Fläche für Ver- und Entsorgung, Gas (Biogas) |
| KA-772 | Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße in KA-Stupferich | 0,7 2,8 | Von Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche, Dauerkleingärten, Planung in Grünfläche, Vereinssonderfläche, Planung und Fläche für die Landwirtschaft |
| KA-S-E001 | Lebensmittelmarkt Grünwettersbach in KA-Grünwettersbach | 0,8 | Von Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche, EH/Nahversg. max. 1600m² Verkaufsfläche |
| KB-S-E001 | „Am Talberg“ (Änderung Zweckbestimmung Sonderbaufläche) in Karlsbad-Spielberg | 1,9 | Von Sonderbaufläche, Sondernutzung: Erholung in Sonderbaufläche, Erholung, Pflege und Betreuung |
|
| Nußbaumhecken (G)
Östlich alte B36 (Gf)
in Linkenheim-Hochstetten | 1,5
2,7 | Von Grünfläche, Friedhof (Planung) Wohnbaufläche (Planung) |
| PF-M-E001 | Schnellermühle in Pfinztal -Berghausen | 1,2 | Von Gewerbliche Baufläche in Gemischte Baufläche |
|
| Wohnpark an der Pfinz Grünfläche Pfinzufer Seniorenzentrum an der Pfinz in Pfinztal-Berghausen | 0,4 0,3 0,6 | Von Gewerbliche Baufläche und Gemischte Baufläche Von Gewerbliche Baufläche Von Gewerbliche Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft |
| ST-W-E-001 | Haus der Gesundheit in Stutensee -Friedrichstal | 0,2 | von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche |
Folgende 19 Berichtigungen bzw. neue Darstellungen des Flächennutzungsplanes 2030 sind von der Verbandsversammlung beschlossen worden und werden in die erste Aktualisierung des Flächennutzungsplanes 2030 übernommen. Es handelt sich dabei um Nutzungsänderungen, die die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigen und für die die Gemeinden im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB Bebauungspläne aufgestellt haben:
| Nr. | Name des Gebietes | Größe in ha | Änderung der Nutzungsart |
| EL-M-B001 145 KB (PDF) | Rathausareal Eggenstein in Eggenstein-Leopoldshafen | 0,5 | von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche |
| ET-S-B001 207 KB (PDF) | Pforzheimer Straße 70-74 in Ettlingen-Kernstadt | 1,7 | von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche, EH/Nahversg. max. 1200m² Verkaufsfläche (VK) |
| ET-S-B002 205 KB (PDF) | Zehntwiesen, 1. Änderung in Ettlingen-Kernstadt | 2,6 | von Sonderbaufläche, Einkaufszentrum in Sonderbaufläche, Einkaufs-zentrum max. 7500 m² VK (nur Beschriftung ergänzt) |
| KA-FfG-B002 231 KB (PDF) | Gottesaue-/Ostauepark, 2. Änderung in KA-Oststadt | 1,6 | von Grünfläche, Parkanlage in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| KA-S-B003 208 KB (PDF) | Sporthalle am Traugott-Ben-der-Weg in KA-Hagsfeld | 2,6 | von Grünfläche, Sportplatz in Sonderbaufläche, Sport |
| KA-W-B001 208 KB (PDF) | Steinkreuzstraße 14 in KA-Wolfartsweier | 0,7 | von Gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche |
| LH-FfG-B001 189 KB (PDF) | Hochstetten Unterdorf in Linkenheim-Hochstetten | 1,0 | von Gemischte Baufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Schule |
| LH-FfG-B002 197 KB (PDF) | Lange Grundäcker, Im obe-ren Sandfeld, In den Hostert, Auf die Bell, Im Mittelpfad und Auf den Mittelpfad und Kirchenpfad - 3. Änderung in Linkenheim-Hochstetten | 0,3 | von Wohnbaufläche in Fläche für Gemeinbedarf, Schule |
| PF-FfG-B001 203 KB (PDF) | Obere Au in Pfinztal-Berghausen | 0,9 | von Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| RH-FfG-B001 905 KB (PDF) | 2. Änderung des Bebauungsplans, Stadtmitte - Rheinstetten in Rheinstetten-Mörsch | 0,4 | von Wohnbaufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| RH-S-B002 195 KB (PDF) | Gewerbegebiet Neue Messe, 2. Änderung in Rheinstetten-Forchheim | 7,8 (kamen dazu) Jetzt: 33,9 | von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche, Messe |
| ST-FfG-B002 168 KB (PDF) | Pflegeheim Eggensteinerstraße 83 in Stutensee-Blankenloch | 0,6 | von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| ST-W-B003 205 KB (PDF) | Gärtnerei Krokusweg in Stutensee-Blankenloch | 0,4 | von Fläche für die Landwirtschaft, Betrieb für gartenbauliche Erzeugnisse in Wohnbaufläche |
| ST-W-FfG-B001 177 KB (PDF) | Wohnpark Mittendrin und Erschließung Wohnpark Mittendrin in Stutensee-Blankenloch | 1,4 1,0 | von Fläche für Gemeinbedarf, Hallenbad und Fläche für Gemeinbedarf, Mehrzweckhalle, Festhalle und Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche und Fläche für Gemeinbedarf, Mehrzweckhalle/Festhalle, Bestand |
| WG-M-B001 und WG-W-B005 144 KB (PDF) | Höhefeldstraße/Burgstraße und Burgstraße/Silcherstraße/ Neue Bahnhofstraße in Weingarten | 0,8 und 0,8 | von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche und von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
| WG-M-B002 152 KB (PDF) | Sebold-Areal in Weingarten | 0,4 | von Gewerbliche Baufläche in Gemischte Baufläche |
| WG-W-B003 149 KB (PDF) | Schlimm-Areal in Weingarten | 0,8 | von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
| WG-W-B004 163 KB (PDF) | Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld Teil I in Weingarten | 0,8 | von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde hat die erste Aktualisierung des Flächennutzungsplanes 2030 am 7. August 2025 zur Kenntnis genommen.
Die erste Aktualisierung des Flächennutzungsplan 2030 kann während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246, eingesehen werden. Darüber hinaus ist der Flächennutzungsplan auch hier auf der Homepage einsehbar.
Karlsruhe, 14. August 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
4. August 2025
Berichtigungen des Flächennutzungsplans 2030:
Veröffentlichung
Veröffentlichung der Berichtigungen des Flächennutzungsplans 2030 nach § 13 a Baugesetzbuch
Berichtigungen des Flächennutzungsplans 2030 nach § 13 a Baugegetzbuch
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 folgende neunzehn Berichtigungen des Flächennutzungsplanes 2030 aufgrund von in Kraft getretenen Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13 a Absatz 2 Baugesetzbuch zur Kenntnis genommen und jeweils eine neue Darstellung beschlossen:
| Nr. | Name des Gebietes | Größe in ha | Änderung der Nutzungsart |
| EL-M-B001 145 KB (PDF) | Rathausareal Eggenstein in Eggenstein-Leopoldshafen | 0,5 | von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche |
| ET-S-B001 207 KB (PDF) | Pforzheimer Straße 70-74 in Ettlingen-Kernstadt | 1,7 | von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche, EH/Nahversg. max. 1200m² Verkaufsfläche (VK) |
| ET-S-B002 205 KB (PDF) | Zehntwiesen, 1. Änderung in Ettlingen-Kernstadt | 2,6 | von Sonderbaufläche, Einkaufszentrum in Sonderbaufläche, Einkaufs-zentrum max. 7500 m² VK (nur Beschriftung ergänzt) |
| KA-FfG-B002 231 KB (PDF) | Gottesaue-/Ostauepark, 2. Änderung in KA-Oststadt | 1,6 | von Grünfläche, Parkanlage in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| KA-S-B003 208 KB (PDF) | Sporthalle am Traugott-Ben-der-Weg in KA-Hagsfeld | 2,6 | von Grünfläche, Sportplatz in Sonderbaufläche, Sport |
| KA-W-B001 208 KB (PDF) | Steinkreuzstraße 14 in KA-Wolfartsweier | 0,7 | von Gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche |
| LH-FfG-B001 189 KB (PDF) | Hochstetten Unterdorf in Linkenheim-Hochstetten | 1,0 | von Gemischte Baufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Schule |
| LH-FfG-B002 197 KB (PDF) | Lange Grundäcker, Im obe-ren Sandfeld, In den Hostert, Auf die Bell, Im Mittelpfad und Auf den Mittelpfad und Kirchenpfad - 3. Änderung in Linkenheim-Hochstetten | 0,3 | von Wohnbaufläche in Fläche für Gemeinbedarf, Schule |
| PF-FfG-B001 203 KB (PDF) | Obere Au in Pfinztal-Berghausen | 0,9 | von Wohnbaufläche und Gemischte Baufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| RH-FfG-B001 905 KB (PDF) | 2. Änderung des Bebauungsplans, Stadtmitte - Rheinstetten in Rheinstetten-Mörsch | 0,4 | von Wohnbaufläche in Fläche für den Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| RH-S-B002 195 KB (PDF) | Gewerbegebiet Neue Messe, 2. Änderung in Rheinstetten-Forchheim | 7,8 (kamen dazu) Jetzt: 33,9 | von Gewerbliche Baufläche in Sonderbaufläche, Messe |
| ST-FfG-B002 168 KB (PDF) | Pflegeheim Eggensteinerstraße 83 in Stutensee-Blankenloch | 0,6 | von Fläche für die Landwirtschaft in Fläche für Gemeinbedarf, Soziale Einrichtung |
| ST-W-B003 205 KB (PDF) | Gärtnerei Krokusweg in Stutensee-Blankenloch | 0,4 | von Fläche für die Landwirtschaft, Betrieb für gartenbauliche Erzeugnisse in Wohnbaufläche |
| ST-W-FfG-B001 177 KB (PDF) | Wohnpark Mittendrin und Erschließung Wohnpark Mittendrin in Stutensee-Blankenloch | 1,4 1,0 | von Fläche für Gemeinbedarf, Hallenbad und Fläche für Gemeinbedarf, Mehrzweckhalle, Festhalle und Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche und Fläche für Gemeinbedarf, Mehrzweckhalle/Festhalle, Bestand |
| WG-M-B001 und WG-W-B005 144 KB (PDF) | Höhefeldstraße/Burgstraße und Burgstraße/Silcherstraße/ Neue Bahnhofstraße in Weingarten | 0,8 und 0,8 | von Wohnbaufläche in Gemischte Baufläche und von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
| WG-M-B002 152 KB (PDF) | Sebold-Areal in Weingarten | 0,4 | von Gewerbliche Baufläche in Gemischte Baufläche |
| WG-W-B003 149 KB (PDF) | Schlimm-Areal in Weingarten | 0,8 | von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
| WG-W-B004 163 KB (PDF) | Hinterdorf/Vorderes Winkelfeld Teil I in Weingarten | 0,8 | von Gemischte Baufläche in Wohnbaufläche |
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Berichtigungen des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis genommen.
Der Flächennutzungsplan und die Berichtigungen können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246, eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch hier auf dieser Seite unter der Rubrik Wirksame Berichtigungen einsehbar.
Karlsruhe, 4. August 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
21. Juni 2025
Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
Öffentliche Auslegung der Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche beschlossen:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe Stupferich 636 KB (PDF) (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Die Einzeländerung wird mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/ biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 1. August 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch während derDienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Stutensee ausgelegt. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
19. Mai 2025
Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Einladung zur öffentlichen Sitzung
am Montag, den 19. Mai 2025 um 15.00 Uhr,
findet im Bürgersaal des Karlsruher Rathauses
eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe mit folgender Tagesordnung statt:
TOP 1 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-
Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungs-planes (Einzeländerung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss der Veröffent-lichung in den Badischen Neuesten Nachrichten sowie im Internet und die öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
TOP 2 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ET-FfG-E001 „Feuerwehrhaus mit DRK-Rettungswache“
ET-W-E001 „Wohnbebauung Moosbronner Straße“
ET-S-E001 „Sonderbaufläche Hinter den Gärten I“ in Ettlingen-Schöllbronn
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennut-zungsplanes (Einzeländerung)
TOP 3 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ (Landwirtschaft in Wohnbaufläche) Stutensee-Blankenloch
Abschließender Beschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung)
TOP 4 Flächennutzungsplan 2030 - erste Aktualisierung
Beschluss der anstehenden Berichtigungen nach § 13a BauGB
TOP 5 Erste Aktualisierung des Flächennutzungsplans 2030
Beschluss über die Neubekanntmachung
TOP 6 Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Solar
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
TOP 7 Teilfortschreibung Regionalplan Erneuerbare Energie – Wind
Zweite Anhörung - Stellungnahmen des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Karlruhe, 25. April 2025
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
18. Januar 2025
Einzeländerungsverfahren:
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch können Sie den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht zu folgender Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 einsehen. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext:
Öffentliche Auslegung der Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. April 2024 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:
ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 2,18 MB (PDF) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)
Am 18. November 2024 hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für den folgenden Bereich beschlossen:
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch (Einzelblatt und Abwägungstabelle) 676 KB (PDF) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen sind im genannten Zeitraum auch während derDienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Stutensee ausgelegt. Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
18. Januar 2025
Einzeländerungsverfahren:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch werden Sie frühzeitig über Planungsziele, mögliche Alternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen zu folgenden Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2030 informiert. Innerhalb eines Monats haben Sie die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Bekanntmachungstext
"Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich 460 KB (PDF) (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025 im Internet unter der folgenden Adresse www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de (laufende Einzeländerungen) veröffentlicht. Die Unterlagen können im genann-ten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK:
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
vorgebracht werden.
11. Januar 2025
Satzungsänderung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe:
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat die Satzungsänderung beschlossen.
Satzung zur Änderung der Satzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe
Aufgrund von § 3 Abs. 2 Nachbarschaftsverbandsgesetz (NVerbG) vom 09.07.1974 (GBl. 1974, 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.1994 (GBl. S. 92), i.V.m. §§ 5, 21 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. 1974, 408, ber. 1957 S. 460, ber. 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.04. 2023 (GBl. S. 137, 142), und § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229, 231), hat die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe am 18.11.2024 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 17.12.1975 (in Kraft seit 01.01.1976), zuletzt geändert am 30.03.2020 (Bek. vom 13.06.2020) beschlossen:
Artikel 1
§ 10 der Verbandssatzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 10 Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachungen des Nachbarschaftsverbands erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet unter www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben.
- Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten an der Pforte im Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.
- Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer öffentlichen Bekanntmachung
im Internet entgegenstehen oder eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen, erfolgt die Bekanntmachung durch Einrücken in die Badischen Neuesten Nachrichten. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag der Badischen Neuesten Nachrichten.
- Die Ziffern 1-3 gelten entsprechend für ortsübliche Bekanntmachungen oder Bekanntgaben.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt:
Karlsruhe, den 20.11.2024
Dr. Frank Mentrup, Verbandsvorsitzender
Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, - wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.