Trägerbeteiligung
Hier finden Sie die Unterlagen zur Trägerbeteiligung
30. Juni bis 1. August 2025
„Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich 636 KB (PDF)(Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Als Anlage übermitteln wir Ihnen diese Einzeländerung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB. Für die Dauer der Beteiligung ist die Einzeländerung mit Umweltbericht auch hier einzusehen.
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 30. Juli 2025 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betreffen, nochmals zu benennen.
21. Januar bis 28. Februar
„Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 18. November 2024 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
ST-W-E002 „Südlich Eggensteiner Straße“ in Stutensee-Blankenloch 530 KB (PDF) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Die Einzeländerung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB steht Ihnen hier zum Herunterladen zur verfügung.
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 28. Februar 2025 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betreffen,
nochmals zu benennen.
21. Januar bis 28. Februar
ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. April 2024 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn 2,05 MB (PDF) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)
Die Einzeländerung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB steht Ihnen hier zum Herunterladen zur verfügung.
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 28. Februar 2025 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betreffen,
nochmals zu benennen.
21. Januar bis 28. Februar
„Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich
Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beabsichtigt ist folgende Einzeländerung des aktuellen Flächennutzungsplanes 2030 in Karlsruhe im Stadtteil Stupferich:
KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe - Stupferich 460 KB (PDF)(Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Landwirtschaft)
Nach § 4 Abs. 1 BauGB unterrichten wir Sie von der Planung und bitten um Stellungnahme zu Belangen Ihres Aufgabenbereichs.
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB). Wir fordern Sie auf zu Hinweisen oder Überlassung von umweltrelevanten Informationen im Hinblick auf Auswirkung, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping).
Ihre Äußerung soll auch Aufschluss über beabsichtigte, bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 28. Februar 2025 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.