Der Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist das zentrale Instrument von Naturschutz, Landschaftspflege und Erholungsvorsorge auf kommunaler Ebene. Er gilt als ökologischer Beitrag zum Flächennutzungsplan.
Der Landschaftsplan ist unser Planungsinstrument für den nachhaltigen Schutz und die Gestaltung der natürlichen Lebensräume im Verbandsgebiet.
Er wird nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des baden-württembergische Naturschutzgesetzes und im Benehmen mit der unteren Natutschutzbehörde erstellt und ergänzt den Flächennutzungsplan um wesentliche ökologische Aspekte.
Er hat die Aufgabe, die gesetzlich festgelegten Grundsätze und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Erholungsvorsorge für das Gebiet der jeweiligen Kommune zu konkretisieren und dabei auch der wirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes Rechnung zu tragen.
Obwohl der Landschaftsplan keine eigene Rechtskraft hat, ist er unverzichtbar: Er liefert wertvolle Grundlagen für Umweltprüfungen, unterstützt fachliche Diskussionen und dient als Orientierungshilfe bei politischen Entscheidungen.
Zentrale Bestandteile des Landschaftsplans sind die drei Pläne des Handlungsprogrammes untergliedert in Freiraumstruktur, Natur- und Landschaftsschutz sowie Naturhaushalt und der Textteil mit Anhang, in dem Analyse, Ziele, Leitbild und Handlungsprogramm dargelegt und erläutert werden.
Die grundsätzliche Herangehensweise und des Aufbaus des Planwerkes wurden an folgenden von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet.
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Analyse: Beschreibung und Bewertung des Naturhaushaltes und der Landschaft
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Ziele: Aufbauend auf der Analyse erfolgt die Darstellung der Ziele für die Sicherung und die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter
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Leitbild: Auf Grundlage der Ziele erfolgt die Erarbeitung von zusammenfassenden Leitbildern für die zukünftige Entwicklung von Natur und Landschaft
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Handlungsprogramm: Erarbeitung und Darstellung von Zielen, Maßnahmen und Konzepten zur Umsetzung der Leitbilder. Die zentralen Inhalte werden für die Themenblöcke Naturhaushalt, Freiraumstruktur sowie Natur- und Landschaftsschutz in drei Plänen zusammengefasst
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Beobachtung: Konzept zur Beobachtung des Umsetzungsstandes des Landschaftsplans sowie in Bezug auf Landschaftsveränderungen
Der aktuelle Landschaftsplan 2030 wurde am 30. März 2020 von der Verbandsversammlung beschlossen und hat einen Planungshorizont von etwa 10 bis 15 Jahren. In diesem Zeitraum lassen sich zukünftigen Bedürfnisse gut einschätzen.
Eine Fortschreibung des Landschaftsplans erfolgt in der Regel parallel zum Flächennutzungsplan – in Einzelfällen aber auch bei Veränderungen der ökologischen Bedingungen oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben.
Da der Landschaftsplan Teil des Flächennutzungsplans ist, werden beide Pläne parallel entwickelt. Bei einer Fortschreibung der Pläne erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Regel integriert und gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches, einschließlich der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung.
Im Prozess zur Erstellung des Landschaftsplans 2030 wurde die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung durch folgende zuätzliche Formate ergänzt.
- Auftaktveranstaltung: Zu Beginn der Fortschreibung von FNP und LP wurde eine öffentliche Auftaktveranstaltung durchgeführt. Hier wurden die fachlichen Grundlagen sowie rechtlichen und politischen Vorgaben vorgestellt. Zudem wurde das weitere Vorgehen bei der Planung erläutert.
- Landschaftskonferenzen: Im weiteren Prozess fanden drei thematische Landschaftskonferenzen mit den Schwerpunkten Analyse, Leitbild und konkrete Projektentwicklung statt
- Schülerworkshops: In zwei Workshops wurden gezielt die Perspektiven junger Menschen einbezogen. Schülerinnen und Schüler analysierten die Stärken und Schwächen ihrer Umgebung und entwickelten Visionen für die Zukunft.