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Wirksame Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes

In wenigen Fällen, wenn ein Projekt ansteht, das für die Entwick­lung einer Mitglieds­ge­meinde von großer Bedeutung ist, kann eine Einzeländerung des Flächennutzungsplans genehmigt werden. Dafür ist ein im Baugesetzbuch geregeltes förmliches Verfahren durchzuführen.

Kontakt

Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle

Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe

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