Wirksame Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes
In wenigen Fällen, wenn ein Projekt ansteht, das für die Entwicklung einer Mitgliedsgemeinde von großer Bedeutung ist, kann eine Einzeländerung des Flächennutzungsplans genehmigt werden. Dafür ist ein im Baugesetzbuch geregeltes förmliches Verfahren durchzuführen.
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Kontakt
Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Planungsstelle
Kaiserallee 4
76133 Karlsruhe
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