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Teilflächennutzungsplan Windkraft

Der Ausbau der Windenergie ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung. Auch im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe wurden mit der Erarbeitung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie frühzeitig planerische Grundlagen geschaffen, um die Nutzung von Windkraft im Raum sinnvoll zu steuern. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Teil-Flächennutzungsplan Windenergie, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und zu aktuellen Entwicklungen.

Windenergie - Strom aus der Region, für die Region

Energieberg

Mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes zum 1. Januar 2013 war der Wegfall der bisherigen in den Regionalplänen enthaltenen Vorgaben für die Windenergienutzung verbunden. Diese hatten Vorrang- und Ausschlussgebiete festgelegt. 
Somit war es Sache der Kommunen eine räumliche Steuerung auf Ebene der Flächennutzungsplanung vorzunehmen. Die Verbandsversammlung des NVK hat im Januar 2012 den Beschluss zur Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans „Windenergie“ gefasst.
Im Jahr 2019 wurde der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des NVK rechtskräftig. Mit diesem Plan wurden sogenannte Konzentrationszonen für Windkraftanlagen festgelegt – das heißt: Nur auf bestimmten Flächen ist der Bau von Windenergieanlagen zulässig. Ziel war es, eine räumlich geordnete Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig den Schutz von Mensch, Natur und Landschaft zu gewährleisten.
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ (Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land) , das im Jahr 2023 in Kraft trat, hat der Bund neue Vorgaben zur Flächenausweisung für die Windenergie gemacht. Diese Regelungen sollen den Ausbau deutlich beschleunigen. In Baden-Württemberg müssen zukünftig 1,8 % der Landesfläche für die Windkraft ausgewiesen werden.

Verhältnis Regionalplanung und Flächennutzungsplanung

Der Landesgesetzgeber hat beschlossen, das Flächenziel bereits bis zum Ende des Jahres 2025 auf Ebene der Regionalplanung durch die Aufstellung entsprechender Teilregionalpläne zu erreichen.

Aktuell ist im Verband Region Karlsruhe eine Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in Arbeit. Dieser wird künftig andere – zusätzliche oder veränderte – Vorrangflächen für Windenergie ausweisen.

Im Gebiet des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gelten derzeit noch die im Jahr 2019 festgelegten Konzentrationszonen für Windkraft weiterhin. Innerhalb dieser Flächen kann grundsätzlich der Bau von Windenergieanlagen beantragt werden – außerhalb hingegen nicht.
Ab dem Zeitpunkt des Inkraftretens der Regionalplanfortschreibung sind die Vorrangflächen des Regionalplans maßgeblich, der Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie gilt grundsätzlich nur noch hinsichtlich zusätzlicher Flächenausweisungen fort. Die Flächen können sich überlagern Dabei ist zu beachten, dass dem Regionalplan eine Rotor-Out-Planung und FNP eine Rotor-In-Planung zugrunde liegt. Außerhalb dieser Gebietskulisse sind Windenergieanlagen nicht mehr privilegiert zulässig.
Die Karte mit den ausgewiesenen Flächen sowie der vollständige Teil-Flächennutzungsplan stehen Ihnen hier auf der Seite zum Download zur Verfügung. 

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